Anpassungen entsprechend neuer Rechtsverordnung

Seit dem 22. Mai gilt eine Rechtsverordnung, die etwas umfangreichere Nutzung der Rennstrecke erlaubt.

Die Änderungen:

  1. Es dürfen sich nun bis zu 10 Haushalte, maximal jedoch 15 Personen im Fahrerlager aufhalten.
  2. Auf dem Fahrerstand sind vier Personen erlaubt.

 

Es gelten weiterhin die folgenden Regelungen:

  1. Absolute Meldepflicht! Keine Ausnahme! Und mit genauer Zeit des Kommens und Gehens! Per E-Mail am Tag der Streckennutzung!
  2. Seid fair und rücksichtsvoll! Steht nicht ewig auf dem Fahrerstand, sondern seid kameradschaftlich und lasst andere auch fahren!
  3. Es gilt das unten zum Download bereitstehende Schutzkonzept.
  4. Es gilt die auf der Skizze dargestellte Belegung des Fahrerlagers (auch unten zum Download).
  5. Haltet Abstand!

 

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Belegung Hansering.pdf
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