Seit dem 22. Mai gilt eine Rechtsverordnung, die etwas umfangreichere Nutzung der Rennstrecke erlaubt.
Die Änderungen:
- Es dürfen sich nun bis zu 10 Haushalte, maximal jedoch 15 Personen im Fahrerlager aufhalten.
- Auf dem Fahrerstand sind vier Personen erlaubt.
Es gelten weiterhin die folgenden Regelungen:
- Absolute Meldepflicht! Keine Ausnahme! Und mit genauer Zeit des Kommens und Gehens! Per E-Mail am Tag der Streckennutzung!
- Seid fair und rücksichtsvoll! Steht nicht ewig auf dem Fahrerstand, sondern seid kameradschaftlich und lasst andere auch fahren!
- Es gilt das unten zum Download bereitstehende Schutzkonzept.
- Es gilt die auf der Skizze dargestellte Belegung des Fahrerlagers (auch unten zum Download).
- Haltet Abstand!