VORSICHTIGE Öffnung

Vereinsmitglieder dürfen wieder trainieren.

Es gelten die folgenden Regelungen:

  1. Es dürfen sich bis zu sechs Haushalte, maximal jedoch 10 Personen im Fahrerlager aufhalten.
  2. Auf dem Fahrerstand sind zwei Personen erlaubt.
  3. Absolute Meldepflicht! Keine Ausnahme! Und mit genauer Zeit des Kommens und Gehens! Per E-Mail am Tag der Streckennutzung!
  4. Seid fair und rücksichtsvoll! Steht nicht ewig auf dem Fahrerstand, sondern seid kameradschaftlich und lasst andere auch fahren!
  5. Es gilt das unten zum Download bereitstehende Hygienekonzept.
  6. Es gilt die auf der Skizze dargestellte Belegung des Fahrerlagers (auch unten zum Download).
  7. Haltet Abstand!

 

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MACH-Hygienekonzept.pdf
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2021-03-23-MACH-Belegung und Abstaende.p
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